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Mietrecht

Gilt vom WGG die Mietzinsbeschränkung („Kostendeckung“) wenn die ursprüngliche Besitzerin der Wohnung von 1966 bis 1984 Eigentümerin an dem Objekt war? Sie hat es erst 1984 an jemanden Dritten verkauft. Bitte nochmals um Ihre Einschätzung. Mit besten Grüßen und Dank! Dr. I. Slanar


Aus dem von Ihnen angegeben Sachverhalt vermute ich dass die erste Nutzung nach Fertigstellung im Wohnungseigentum war.

Wenn dies stimmt, gibt es bei der Vermietung keine Beschränkungen aus dem WGG, gegebenenfalls jedoch Beschränkungen aus der ursprünglich gewährten Wohnbauförderung.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

03.06.2022