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Wohnungseigentumsrecht

Wir haben eine ETW (BJ 1960) die dem WGG unterliegt gekauft. Ist eine Hauptwohnsitzbegründung zwingend notwendig für den Erwerb dieser ETW? Oder reicht ein Nebenwohnsitz?


Wenn Sie eine Wohnung im Wohnungseigentum erworben haben, so unterliegt diese den Bestimmungen des WEG. Ob die Wohnung den Bestimmungen des WGG oder des MRG unterliegt, ist nur ein Thema, wenn diese Wohnung vermietet werden soll. Eine allfällige Verpflichtung, an der Eigentumswohnung einen Hauptwohnsitz zu begründen, kann sich nur aus allfälligen förderrechtlichen Bestimmungen ergeben, sofern die Wohnung unter Inanspruchnahme von Mittel aus der Wohnbauförderung errichtet wurde und die Förderung noch nicht zur Gänze zurückbezahlt wurde.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

11.04.2021